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Die Ursprünge des Markenrechts liegen in den Brandzeichen auf Nutztieren, Getreidesäcken und Transportkisten von Händlern vergangener Zeiten. Solche Zeichen dienten der Unterscheidung und Zuordnung von Tieren und Waren zu ihrem Besitzer. Schon im Mittelalter stand das Entfernen oder Verändern solcher Zeichen unter Strafe.
Im modernen Markenrecht werden "Brandzeichen" aller Art zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistung verwendet. Zur Unterscheidung dienen nicht nur Wörter und grafisch gestaltete Bildzeichen, sondern auch Hörmarken (Jingles), Farbkombinationen sowie die besonders gestaltete Form von Waren oder deren Verpackungen.
Nach der Eintragung einer Marke kann deren Inhaber ihre Verwendung für identische und ähnliche Waren und Dienstleistungen untersagen. Das gleiche gilt für das Ausnutzen des guten Rufes einer bekanten Marke für völlig andere Waren und Dienstleistungen. Im Verletzungsfalle werden meist Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Neben den Marken im eigentlichen Sinne werden durch das Markenrecht auch
Werktitel von Büchern, Filmen, Software und Spielen;
geografische Herkunftsangaben sowie
geschäftliche Bezeichnungen geschützt.
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