Markenrecht | Kennzeichenrecht
Die Ursprünge des Markenrechts liegen in den Brandzeichen auf Nutztieren, Getreidesäcken und Transportkisten von Händlern vergangener Zeiten. Solche Zeichen dienten der Unterscheidung und Zuordnung von Tieren und Waren zu ihrem Besitzer. Schon im Mittelalter stand das Entfernen oder Verändern solcher Zeichen unter Strafe.
Im modernen Markenrecht werden „Brandzeichen“ aller Art zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistung verwendet. Zur Unterscheidung dienen nicht nur Wörter und grafisch gestaltete Bildzeichen, sondern auch Hörmarken (Jingles), Farbkombinationen sowie die besonders gestaltete Form von Waren oder deren Verpackungen.
Nach der Eintragung einer Marke kann deren Inhaber ihre Verwendung für identische und ähnliche Waren und Dienstleistungen untersagen. Das gleiche gilt für das Ausnutzen des guten Rufes einer bekanten Marke für völlig andere Waren und Dienstleistungen. Im Verletzungsfalle werden meist Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Neben den Marken im eigentlichen Sinne werden durch das Markenrecht auch Werktitel von Büchern, Filmen, Software und Spielen; geografische Herkunftsangaben sowie geschäftliche Bezeichnungen geschützt.
gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz beschäftigt sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums und bekämpft unlauteres Verhalten im Wettbewerb wie z.B. durch Ausnutzen fremder Leistungen. Schutzrechte können für reine Ideen oder die Umsetzung der Idee z.B. in Computerprogrammen, Musik, Büchern, Design etc. [weiterlesen …]
Markenrecht
Die Ursprünge des Markenrechts liegen in den Brandzeichen auf Nutztieren, Getreidesäcken und Transportkisten von Händlern vergangener Zeiten. Solche Zeichen dienten der Unterscheidung und Zuordnung von Tieren und Waren zu ihrem Besitzer. Schon im Mittelalter stand das Entfernen oder Verändern solcher Zeichen unter Strafe. [weiterlesen …]
Designrecht Geschmacksmusterrecht
Das Geschmacksmusterrecht ist das „kleine Urheberrecht“. Es schützt die Designleistungen der Werbegrafiker, Industriedesigner, Modemacher und anderen Gestalter von Gebrauchsgegenständen. Das „große“ Urheberrecht gewährt meist keinen Designschutz, weil [weiterlesen …]
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Im Urheberrechtsgesetz werden sie als „Werk“ bezeichnet. Hierzu zählen musikalische Kompositionen, wissenschaftliche und literarische Texte, Computerprogramme, Werke der bildenden Kunst, Filme, Gebäude u.a. Unterschieden wird zwischen dem Persönlichkeitsrecht [weiterlesen …]
Wettbewerbsrecht
Mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wird „faires“ Verhalten im Wirtschaftsleben sichergestellt. Unlauteres Verhalten sind beispielsweise, die Ausbeutung fremder Leistungen wie Vorlagen, Zeichnungen, Modelle, Modeneuheiten, Rezepte etc.; die Behinderung von Wettbewerbern; die irreführende Werbung [weiterlesen …]
Medienrecht
Zwischen den Persönlichkeitsrechten des Einzelnen einerseits und dem Recht der Presse- und Meinungsfreiheit andererseits kommt es zwangsläufig zu Interessenkonflikten. Das Medien- und Presserecht dient dazu, diesen Interessenkonflikt aufzulösen. Der Schwerpunkt liegt im Schutz des Persönlichkeitsrechts [weiterlesen …]
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